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Transparenz, Beurteilung und Verdienst
Gemäß Artikel 21,1 des Gesetzes vom 18. Juni 2001, n. 69 – „Transparenz zur Vergütung der leitenden Angestellten und zu den An- und Abwesenheitsquoten“ ist es von diesem Bereich aus möglich, auf die Dokumentation der Daten der leitenden Angestellten zuzugreifen (Adressen, Lebensläufe, Vergütung)
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Transparenz, Bewertung und Verdienst
